Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: ‹TT.MM.JJJJ›

Diese Bedingungen regeln die Nutzung der tirescan-Software zwischen dem Betreiber und der nutzenden Werkstatt. tirescan richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB); ein Verbrauchergeschäft liegt nicht vor.

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung von tirescan zwischen David Steiner, Alte Schiffstraße 5a, 78464 Konstanz („Betreiber“) und der nutzenden Werkstatt („Kunde“). Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Betreibers.

2. Leistungsgegenstand

tirescan ist eine web-/appbasierte Software zur Reifen- und Fahrzeugprüfung (Erfassung von Reifendaten und Profiltiefe, Erstellung von Prüfprotokollen/Reports, Erinnerungen). Die automatische Erkennung (Kennzeichen, HU-Plakette, Reifen-Seitenwand) läuft lokal auf dem Endgerät und ist ein Hilfsmittel; sie ersetzt nicht die fachliche Prüfung durch den Kunden. Der Betreiber schuldet die Bereitstellung der Software, nicht die Richtigkeit einzelner Erkennungs- oder Messergebnisse.

3. Vertragsschluss, Konto und Testphase

Mit der Registrierung und Anlage eines Kontos kommt der Nutzungsvertrag zustande. Neue Konten können eine kostenlose Testphase erhalten; nach deren Ablauf ist für die weitere Nutzung ein kostenpflichtiges Abonnement erforderlich. Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und ist für Handlungen seiner Nutzerkonten verantwortlich.

4. Preise und Zahlungsabwicklung (Merchant of Record)

Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung im Buchungsdialog angezeigten Preise (zzgl. etwaiger Steuern). Kauf und Zahlung der Abonnements werden über Polar als Merchant of Record abgewickelt; insoweit gelten ergänzend die Bedingungen von Polar, die beim Checkout angezeigt werden. Abonnements verlängern sich entsprechend dem gewählten Abrechnungszeitraum, solange sie nicht gekündigt werden.

5. Beta-Phase und Beta-Preisgarantie

tirescan befindet sich in einer Beta-Phase. Der Funktionsumfang wird laufend weiterentwickelt und kann sich ändern; einzelne Funktionen können zeitweise eingeschränkt sein.

Kunden, die während der Beta-Phase ein kostenpflichtiges Abonnement abschließen, erhalten den zu diesem Zeitpunkt geltenden Beta-Vorzugspreis dauerhaft („Preisgarantie“) — jedoch nur, solange das Abonnement ununterbrochen fortbesteht.

  • Ununterbrochen bedeutet: keine Kündigung, kein Ablauf und keine durch Zahlungsverzug bedingte Beendigung oder Pausierung des Abonnements.
  • Endet das Abonnement — gleich aus welchem Grund, einschließlich fehlgeschlagener Zahlung nach Ablauf einer etwaigen Nachfrist — erlischt die Preisgarantie. Ein späteres neues Abonnement richtet sich nach dem dann gültigen regulären Preis.
  • Die Preisgarantie ist an das jeweilige Kundenkonto gebunden und nicht übertragbar. Ein Wechsel des Tarifs (z. B. Basis → Pro) kann zum jeweils aktuellen Preis des neuen Tarifs erfolgen.
  • Der Betreiber bleibt berechtigt, die regulären Preise für die Zukunft zu ändern; die Preisgarantie schützt ausschließlich den durchgängig weiterbezahlten Beta-Preis.

6. Verfügbarkeit und Wartung

Der Betreiber bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, schuldet aber keine bestimmte Verfügbarkeitsquote. Für Wartung, Updates oder aus Gründen außerhalb des Einflussbereichs des Betreibers (z. B. Störungen bei Dritten) kann der Dienst zeitweise nicht erreichbar sein.

7. Pflichten und zulässige Nutzung

Der Kunde nutzt tirescan nur im Rahmen der geltenden Gesetze. Er stellt sicher, dass er zur Verarbeitung der von ihm erfassten Kunden-/Fahrzeugdaten berechtigt ist. Eine Nutzung, die die Sicherheit oder Verfügbarkeit des Dienstes gefährdet (z. B. automatisiertes Massen-Auslesen, Umgehung von Zugriffskontrollen), ist untersagt.

8. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Für die im Auftrag des Kunden verarbeiteten personenbezogenen Daten gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV). Einzelheiten zur Datenverarbeitung enthält die Datenschutzerklärung.

9. Haftung

Der Betreiber haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Betreiber nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Da die automatische Erkennung ein Hilfsmittel ist, verbleibt die fachliche Prüf- und Sorgfaltspflicht beim Kunden; für Entscheidungen auf Basis der Ergebnisse ist der Kunde verantwortlich („lieber leer als falsch“).

10. Laufzeit und Kündigung

Das Abonnement kann zum Ende des jeweils laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt werden, soweit im Buchungsdialog nicht anders angegeben. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Nach Vertragsende werden die Daten gemäß AVV gelöscht oder zurückgegeben.

11. Änderungen dieser AGB

Der Betreiber kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies aus triftigem Grund (z. B. geänderte Rechtslage, neue Funktionen) erforderlich ist. Über Änderungen wird der Kunde rechtzeitig informiert; die Preisgarantie nach Ziffer 5 bleibt hiervon unberührt.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist — soweit zulässig — der Sitz des Betreibers. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

‹Dieses Gerüst vor Go-Live anwaltlich prüfen lassen; insbesondere Haftung, Preisgarantie und Gerichtsstand an die konkrete Situation anpassen.›

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